Geflüchtete Jugendliche, junge Flüchtlinge und insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) oder von nicht erziehungsberechtigten Verwandten / Freunden „begleitete“ umF sind eine besonderes schutzbedürftige Zielgruppe unter den Flüchtlingen. Sie unterstehen den spezifischen Rechten des Kinder- und Jugendschutzes (SGB VIII, insbesondere §42 ff) und der Kinderschutzkonvention der Vereinten Nationen.
Folgende Mindestforderungen wollen wir in die Koalitionsverhandlungen einbringen, sie basieren auf dem Forderungskatalog, den der Flüchtlingsrat Berlin zur Wahl vorgelegt hat und sind dort auch im Einzelnen ausgeführt. Und sie basieren auf unserer Erfahrung in der ehrenamtlichen Begleitung jugendlicher Flüchtlinge (Willkommen im Westend):
- Unterbringung:
– Zusammen mit allen Berliner Anspruchsgruppen fordern wir, mehr bezahlbaren Wohnraum zugänglich zu machen, insbesondere für Familien mit Kindern – menschenwürdiges Wohnen ist Voraussetzung für Kinder- und Jugendschutz, Voraussetzung dafür angemessen lernen und sich beruflich integrieren zu können.
– Solange nicht alle Kinder und Jugendlichen in entsprechenden Wohnungen unterzubringen sind, bedarf es dringend entsprechender Schutzkonzepte für Kinder (ebenso wie für Frauen) in den Heimen, Maßnahmen zur Gewaltprävention und die entsprechende Kontrolle durch die Behörden.
- Schule und Bildung – der beste Weg zur Integration junger Geflüchteter:
– keine „Flüchtlingsschule“ ! Willkommensklassen müssen in bestehenden Schulen eingerichtet werden, die Übernahme der Schüler und Schülerinnen in Regelklassen muss dabei von Anfang an mit gedacht werden.
– Schulplätze in einer Willkommensklasse für ALLE jungen Flüchtlinge JETZT! Und zwar in bestehenden Schulen.
– Unterstützung und Regelung des Übertritts in die Regelklassen: Klärung der Kriterien, Unterstützungsprogramme für geflüchtete Schüler und Schülerinnen auch in den Regelklassen, ausreichend Schulräume (Container) vor allem in Gymnasien, Angebote der Qualifizierung für Lehrkräfte, Begleitung der Schulen
– Verbindliche und engmaschige Zusammenarbeit vom Betreuungspersonen in den Einrichtungen und den Schulen, und mit den ehrenamtlichen Pat/innen oder Vormünder/innen, um bei Schulproblemen schnell eingreifen und helfen zu können.
– ausreichend alternative Bildungskonzepte für Jugendliche ohne und mit gebrochenen Bildungsbiografien (das kann nicht von kleinen Vereinen alleine gestemmt werden)
– Kita- und Hortplätze für alle (Kitapflicht)!
– Kontinuierliches Monitoring durch die Schulämter der Bezirke, wir verlieren viel zu viele Kinder und Jugendliche bei Umzügen und aufgrund unzureichender Begleitung
- UmF – junge Menschen ohne ihre Familie, die in besonderer Weise unserer Unterstützung bedürfen
Grundsätzlich gilt: Der Senat ist für umF verantwortlich für: unverzügliches Clearing, Unterbringung, Betreuung, und Versorgung, umgehende Einleitung der Jugendhilfemaßnahmen, die Vermittlung von Schul- und Bildungsmaßnahmen, sofortige Bestellung von Vormündern, ein aufenthaltsrechtliches Clearing und ggf. sofortige Einleitung des Asylverfahrens.
Im Einzelnen fordern wir:
– Qualitätskontrolle der Unterkünfte für umF nach den Standards des Jugendschutzes durch die zuständigen Behörden (Landes- und Bezirksjugendämter)
– Ausbau von Einrichtungen betreuten Jugendwohnens in den Bezirken, um die Inobhutnahme der umF durch die Bezirke umzusetzen – aktuell leben mehr als 800 Jugendliche noch in Notunterkünften und die Kapazitäten in regulären Unterkünften des betreuten Wohnens in bezirklicher Obhut sind bereits erschöpft.
– Ausbau der Kapazitäten bezirklicher Jugendämter, wie beispielsweise der Amtsvormundschaften – die umF können von ihrem Recht auf Antrag auf Asyl keinen Gebrauch machen, weil die Amtsvormünder die Anträge wegen Überlastung nicht stellen können. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die neuen Möglichkeiten der Vereinsvormundschaft.
– Beschleunigung der Verfahrung von Inobhutnahme und Clearing für die Jugendlichen, die bereits seit vielen Monaten darauf warten.
– Ausbau von Beratungsangeboten für junge Geflüchtete
– Altersschätzungen im Zweifel für den Minderjährigen – es gibt keine zuverlässigen Methoden zur genauen Altersschätzung, die Ungenauigkeit darf nicht zu Lasten junger Geflüchteter gehen. Altersschätzung muss alle Faktoren einbeziehen, vorliegende Dokumente, sozial-pädagogische Einschätzung und sollte die Kenntnisse derer beachten, die die Jugendlichen schon länger aus der täglichen Arbeit kennen (Lehrkräfte, Sozialarbeiter/innen in den Unterkünften). Da es keine Möglichkeit gibt, sinnvoll gegen Altersfestsetzungen zu klagen, kann dieses Thema nur politisch gelöst werden.
– großzügige Gewährung von Hilfe zur Erziehung für junge Volljährigen (18 – 21 Jahre); hierfür muss die Finanzierung durch den Senat sichergestellt werden, die Bezirke dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Auch hierfür müssen Kapazitäten im Bereich des betreuten Jugendwohnens geschaffen werden!
– Minderjährige, die in Begleitung nicht erziehungsberechtigter Erwachsener einreisen, müssen ebenfalls unverzüglich mit einem Vormund ausgestattet werden.
– Berlinpass für alle Minderjährigen, auch umF – hier besteht eine Lücke: umF, die vom Jugendamt und nicht vom Sozialamt betreut und finanziert werden haben bislang kein Anrecht auf einen Berlinpass, obwohl sie alle übrigen Bedingungen erfüllen.
– Wir wünschen uns dringend, dass die neue Regelung großzügig gehandhabt wird, Jugendliche, die sich bereits in Berlin über Schulplatz und soziale Anbindung eingelebt haben, mit ihrem 18. Geburtstag nicht über das Easy Verfahren erneut bundesweit zu verteilen.
Ansprechpartner
Willkommen im Westend / encourage e.V.i.G.: encourage e.V.i.G:
Dr. Sabine Speiser Andrea Petzenhammer
umf@willkommen-im-westend.de post@encourage-ev.de
Tel: 0178 8547460 Tel: 0179 6892712
Und hier der Text noch mal als pdf zum Ausdrucken: Input zu den Koalitiuonsverhandlungen WiW u encourage