Kleiner Einsatz – große Wirkung auch 2017: Infoblatt Turboprojekt Noch immer werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) volljährig oder stehen kurz davor – ohne einen Asylantrag stellen zu können, häufig auch ohne eine grundlegende Orientierung für ihren Integrationsprozess. Denn für die Klärung ihres Aufenthaltsstatus benötigen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen Vormund, der sie rechtlich vertritt. Um für Jugendliche kurz vor dem 18. Geburtstag …