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Jul 11

Rechtliche Anforderungen und Versicherungsschutz für ehrenamtliche Arbeit mit Flüchtlingen in Berlin

Die Frage taucht immer wieder einmal auf: Welche rechtlichen Regelungen gelten und wie sind wir eigentlich abgesichert, wenn wir in den Flüchtlingsheimen Deutsch unterrichten, mit Kindern Ausflüge machen oder ein Treffen veranstalten mit Menschen, die schon in Wohnungen leben?

1. Führungszeugnis:
Zum einen gilt: Wer immer ehrenamtlich mit Kindern arbeitet, muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis haben. Es soll damit verhindert werden, dass Menschen, die bereits einschlägig vorbestraft sind durch ehrenamtliche Tätigkeiten Zugang zu Kindern haben. Nach den vielen Missbrauchsfällen ist dies eine Vorsorgemaßnahme, die wir alle ernst nehmen sollten.
Beim Träger der Einrichtung gibt es dazu ein Formular, das von einer Sozialarbeiterin ausgefüllt wird. Mit dem  Formular und einem gültigen Ausweis geht man zum Bürgeramt und beantragt dort kostenfrei ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Angeblich braucht man dazu keinen Termin – es soll ausreichen einfach an der Informationsstelle vorzusprechen. Nach ein bis zwei Wochen wird es einem zugeschickt, bitte kopieren und das Original dann beim Träger abgeben.
Manche von uns arbeiten bei mehreren Trägern: Bittet den Träger, bei dem ihr das Führungszeugnis abgegeben habt um eine kurze schriftl. Bestätigung, dass er ein Führungszeugnis von Euch hat und legt diese Bestätigung zusammen mit der Kopie des Zeugnisses beim anderen Träger vor.
2. Ausflüge
Wenn die Eltern der Kinder selbst mitgehen, ist alles kein Problem, dann kann man in Absprache mit dem Träger einfach losgehen.
Sonst arbeiten die meisten Träger bei Ausflügen mit Formularen, in denen die Eltern die Aufsichtspflicht an andere Personen übertragen können. Dieses Formular dient dazu, Eltern und Unterstützer so miteinander zu vernetzen, dass alle Bescheid wissen und sich im Notfall erreichen können. Wichtig ist, dass die Eltern alle nötigen Informationen haben und unterschreiben, dass die Kinder mit ehrenamtlichen Unterstützern unterwegs sein dürfen, damit Ihr im Falle eines Unfalls oder eines Schadens wenigstens das schriftliche Einverständnis vorweisen könnt.
Die Erfahrung zeigt, dass sich die Eltern im Fall der Fälle an ihr mündlich gegebenes Einverständnis nicht mehr erinnern können.
Minderjährige dürfen ohne diese schriftliche Einverständniserklärung der Eltern nicht mitgehen.
3. Versicherungsschutz:
Als Willkommen im Westend oder Willkommen in Wilmersdorf sind wir kein Verein und können daher keine Versicherungen für diejenigen abschliessen, die im Rahmen des Bündnisses mit Geflüchteten arbeiten. Dennoch ist die Arbeit der Ehrenamtlichen in Berlin versichert.
a) Haftpflichtversicherung:
Zum einen decken die eigenen privaten Haftpflichtversicherungen, die die meisten von uns ohnehin haben auch ehrenamtliche Tätigkeiten wie die Arbeit in Flüchtlingsheimen ab. Zum zweiten hat das Land Berlin eine Auffangversicherung abgeschlossen, die die Schäden übernimmt, soweit keine andere Versicherung leistungspflichtig ist. Es gilt eine Eigenbeteiligung von 50 €.
Also: Solltet Ihr Pech haben und im Rahmen Eurer Arbeit einen Schaden verursachen: Bitte meldet diesen Schaden bei Eurer eigenen Versicherung und bei
ECCLESIA Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstraße 4
32758 Detmold
Tel.: 05231 603-267 oder -0
Fax: 05231 603-197
E-Mail
Internet: www.ecclesia.de
Ein Schadensfall ist schriftlich mit einer genauen Darstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu melden.
Formulare zur Schadenanzeige zum Download befinden sich am Ende der Internetseite http://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/versicherung/ [1].
Weitere Kontaktmöglichkeit:
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
– II A 43 –
Thomas Wietschorek
(030) 9028-2292
E-Mail
b) Unfallversicherung
Ihr brecht Euch auf dem Weg ins Flüchtlingsheim ein Bein oder verletzt Euch beim Spielen mit den Kindern?
Auch hier gibt es eine Sammelversicherung durch das Land Berlin, die eintritt, wenn keine andere Versicherung zahlungspflichtig ist. Deren Leistungen ist jedoch auf z.B. 175.000 € bei Invalidität begrenzt ist. Ansprechpartner ist wie bei der Haftpflichtversicherung der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, Schadensformulare finden sich am Ende dieser Seite.
Hier bemühen wir uns jedoch darum auch eine Absicherung durch die Unfallkasse Berlin zu organisieren, die prinzipiell möglich ist und höhere Leistungen erbringt. Sobald dies greifbar ist, werden wir erneut informieren.
Mehr Informationen zu all dem finden sich auf der Seite http://www.berlin.de/buergeraktiv/informieren/versicherung/ [1]  und in dem Faltblatt, das wir hier anhängen.
Wie schliesst man solch einen Beitrag über Risiken und Versicherungen? Mit: „wird schon schiefgehen!“ :-))

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in Berlin – Faltblatt des Senats (2013)